Die Duisburg Kontor GmbH, nachstehend DK, vermittelt Unterkünfte Hotels und sonstige Beherbergungsbetriebe, nachstehend „Gastgeber“ genannt“, entsprechend dem aktuellen Angebot der von der DK verantwortlich betreuten Onlinebuchungsmaschine TOMAS my.IRS. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit der DK. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1.1. Die DK hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, lediglich die Stellung eines Vermittlers.
1.2. Sie haftet nicht für die Angaben der Gastgeber zu Preisen uns Leistungen. Eine etwaige Haftung der DK aus dem Vermittlungsvertrag bleibt hiervon unberührt.
1.3. Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für alle Buchungen von Unterkünften, bei denen Buchungsgrundlage das von der DK herausgegebene Unterkunftsverzeichnis ist, bzw. bei Buchungen auf der Grundlage der entsprechenden Angebote im Internet.
2.1. Der Gastaufnahmevertrag wird mit sofortiger Wirkung als verbindliche Buchung und Buchungsbestätigung abgeschlossen.
a) Mit der Buchung bietet der Gast, gegebenenfalls nach vorangegangener unverbindlicher Auskunft des Gastgebers über seine Unterkünfte und deren aktuelle Verfügbarkeit, dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortsbeschreibung, Klassifizierungserläuterungen), soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
b) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Gast an seine Buchung (sein Vertragsangebot) 5 Werktage gebunden.
c) Die Buchung des Gastes kann auf allen vom Gastgeber angebotenen Buchungswegen, also mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
d) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) des Gastgebers zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind.
e) Im Regelfall wird der Gastgeber bei mündlichen oder telefonischen Buchungen eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. Die Rechtswirksamkeit des Gastaufnahmevertrages hängt bei solchen Buchungen jedoch nicht vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung ab.
Buchung auf der Grundlage eines Angebots des Gastgebersa) Der Gast kann seinen Buchungswunsch auf allen vom Gastgeber angebotenen Wegen, also mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) übermitteln. Die Übermittlung seines Buchungswunsches stellt noch keine verbindliche Buchung des Gastes dar und begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seinen Wünschen.
b) Der Gastgeber unterbreitet dem Gast entsprechend seinem Buchungswunsch (oder in Betracht kommender Alternativen) auf der Grundlage der Unterkunftsbeschreibung im Gastgeberverzeichnis oder im Internet und dieser Gastaufnahmebedingungen ein Angebot.
c) Das Angebot erfolgt im Regelfall schriftlich, insbesondere bei kurzfristigen Anfragen jedoch rechtsverbindlich auch telefonisch, per E-Mail oder per Fax. Mit diesem Angebot bietet der Gastgeber dem Gast den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
d) Der Gastaufnahmevertrag kommt für den Gastgeber und den Gast rechtsverbindlich zu Stande, wenn der Gast das Angebot des Gastgebers ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen innerhalb einer vom Gastgeber im Angebot angegebenen Frist und in der im Angebot angegebenen Form annimmt und dem Gastgeber diese Annahmeerklärung zugeht.
e) Der Gastgeber wird dem Gast im Regelfall den Eingang seiner Annahmeerklärung schriftlich bestätigen. Der Gastaufnahmevertrag wird jedoch unabhängig von einer solchen Bestätigung bereits mit dem Eingang der Annahmeerklärung beim Gastgeber für den Gast und dem Gastgeber verbindlich.
2.2. Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und Institutionen ist Auftraggeber, Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zahlungspflichtiger ausschließlich diese/dieser, nicht der einzelne Teilnehmer, soweit etwas anderes mit dem Gastgeber nicht ausdrücklich vereinbart wird.
3.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.
4.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Preises, einschließlich des Verpflegungsanteils bei Übernachtungsleistungen und der Entgelte für Zusatzleistungen, grundsätzlich bestehen.
4.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Leistung um eine anderweitige Verwendung der Leistung zu bemühen.
4.3. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
4.4. Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Leistung stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
4.5. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
4.6. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an die DK - nicht an den Gastgeber - zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
5.1. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Soweit Beanstandungen auftreten, sollte sich der Gast zunächst an den jeweiligen Anbieter wenden. Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, so soll der Gast die DK verständigen, die sich um Abhilfe bemühen wird. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der DK erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
5.2. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Anbieter im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Anbieter verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Anbieter erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
6.1. Vertragliche Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber dem Gastgeber oder der DK aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers, bzw. der DK oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
6.2. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.
6.3. Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast/Auftraggeber von Umständen, die den Anspruch begründen und dem Gastgeber, bzw. der DK als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
6.4. Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber, bzw. der DK Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der Gastgeber, bzw. die RTG die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
7.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
7.2. Der Gast kann den Gastgeber, bzw. die DK nur an deren Sitz verklagen.
7.3. Für Klagen des Gastgebers bzw. der DK gegen den Gast ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn- /Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart.
7.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
Vermittelnde Tourismusstelle:
Duisburg Kontor GmbH
Landfermannstraße 6
47051 Duisburg
Telefon 02 03 / 285 44 0
E-Mail: service@duisburgkontor.de
Hier können Sie sich die Reisebedingungen für Pauschalangebote als PDF-Datei herunterladen.
Hier können Sie sich die AGBs zu den Gästeführungen als PDF-Datei herunterladen.
Hier können Sie sich die AGBs für den Verkauf von Waren als PDF-Datei herunterladen.