Anhörungsverfahren

Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „BAB 59 – 6-streifiger Ausbau zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Duisburg und der Anschlussstelle (AS) Duisburg-Marxloh“ von Bau-km 0+117 bis Bau-km 6+802

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1. Der Erörterungstermin für das o.g. Vorhaben findet vom Dienstag, dem 16. April 2024 bis zum Freitag, dem 19. April 2024 statt.

Beginn ist jeweils um 09:00 Uhr in der Philharmonie der Mercatorhalle Duisburg, City  Palais, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg. Bei entsprechendem Bedarf wird der Termin am Montag, dem 22. April 2024 fortgesetzt. Beginn ist dann um 09:00 Uhr im Rudolf-Schock-Saal der Mercatorhalle Duisburg, City Palais, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg.

2. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.

3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

4. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird erst nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Entschädigungsansprüche werden, soweit über sie nicht im  Planfeststellungsverfahren dem Grunde nach zu entscheiden ist, in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt (vgl. § 19a Bundesfernstraßengesetz).

5. Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: www.fba.bund.de unter der Rubrik Planfeststellung und dem dortigen Abschnitt Datenschutz.

6. Eine Teilnahme am Erörterungstermin ist vor Ort mit Benennung entsprechender Gründe möglich.