Teilnahmebedingungen

Ausschreibung DU on Stage

1. Allgemeine Teilnahmebedingungen

(1) Die Teilnahme am Bandcontest DU on Stage ist kostenlos und mit keinen versteckten Kosten verbunden.

(2) Teilnahmeberechtigt sind Bands der Stilrichtungen der Rock-, Pop-, Rap-, Jazz- und Swingmusik soweit live vorführbar. Bands mit eigenen Songs werden bevorzugt.

(3) Bands mit menschenverachtenden, rassistischen oder rechtswidrigen Texten und Symbolen werden nicht zugelassen.

(4) Die Spielzeit beträgt maximal 60 Minuten, mindestens aber 45 Minuten.

(5) Die Band überträgt dem Veranstalter Duisburg Kontor GmbH, im Folgenden DK genannt, zu Werbe- und Dokumentationszwecken die Rechte an etwaigem Bild- und Tonmaterial, das im Rahmen der Veranstaltung erstellt wird. Eine weitere Rechteverwertung erfolgt nicht.

(6) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(7) Ein Veranstaltungstechniker wird durch DK beauftragt und ist von allen Bands zu nutzen. Dringende Ausnahmen sind nur nach Rücksprache mit DK im Ausnahmefall möglich. Die Band ist dazu verpflichtet, ihre eigenen Instrumente mitzubringen. Weitere Absprachen zur benötigten Technik vor Ort finden im Vorfeld des Auftrittes statt.

2. Voraussetzungen für die Bewerbung

(1) Der Lebensmittelpunkt der Band muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

(2) Die sich bewerbende Band verfügt nachweislich über Erfahrungen des Spielens von Open-Air-Konzerten. 

(3) An mindestens zwei (2) der vier (4) vorgegebenen Tage (5. Juni, 3. Juli, 31. Juli und 4. September 2025) muss die Band spielfähig sein. Der 02. Oktober 2025 ist ein Pflichttermin und muss seitens der Band freigehalten werden.

3. Bewerbungsverfahren

(1) Die Bewerbung ist auf www.duisburgkontor.de/events/jazz-aufm-plazz/du-on-stage/ mit folgenden Informationen einzureichen:

(1.1) Ansprechpartner mit vollständiger Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse 

(1.2) Aussagekräftige Bandinfo mit Bandnamen, Beschreibung des Genres sowie einer Information über die bisherigen Auftritte der Band (Konzerte, Tourneen, Teilnahme an Bandcontests, Preise etc.)

(1.3) aktuelles Bandfoto

(1.4) Bewerbungsvideo (max. 30 Sek.)

(1.5) Ein (1) bis zwei (2) Hörproben (MP3 und/oder Links zu Musikvideos/Songs, Soundcloud, Spotify, Youtube, etc.)

(1.6) aktueller Techrider

(2) Der Bewerbungsschluss ist Freitag, der 14. März 2025, 18:00 Uhr. 

4. Termine

(1) Zur Auswahl eines Konzerts stehen folgende Termine:

  • 5. Juni 2025
  • 3. Juli 2025
  • 31. Juli 2025
  • 4. September 2025

(2) Die Wahrscheinlichkeit einer Teilnahme erhöht sich, wenn die Band an allen Terminen zur Verfügung steht. 

(3) Die Band sollte am Veranstaltungstag ab 16 Uhr zur Verfügung stehen.

5. Auswahlverfahren

(1) DK wählt unter allen Einsendungen maximal vier (4) Bands aus, die anschließend eine Teilnahmebestätigung erhalten.

(2) Alle teilnehmenden Bands erhalten eine schriftliche Bestätigung, in welcher die Reihenfolge der Auftritte, Details für den Tagesablauf sowie die Technik festgehalten wird.

(3) Alle ausgewählten Bands spielen als Vorband der Veranstaltungsreihe Jazz auf'm Plazz an ihrem jeweiligen zugeteilten Veranstaltungstermin von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr auf dem König-Heinrich-Platz in Duisburg. Der jeweilige Soundcheck findet im Vorfeld des Auftritts zwischen 17:00 und 18:00 Uhr statt. Genaue Vereinbarungen über Soundcheck, Umbaupausen o.ä. werden in einer Vorbesprechung zwischen DK und der teilnehmenden Band getroffen. Die abgestimmten Zeiten sind unbedingt einzuhalten da im Anschluss ein weiterer Auftritt stattfinden wird.

(4) Nach den vier (4) Konzerten der Veranstaltungsreihe wird Anhand eines Publikumsvotings die Gewinnerband ermittelt. Diese darf sich im Rahmen der Veranstaltung am Donnerstag, den 2. Oktober 2025, als Hauptakt in der Duisburger Innenstadt präsentieren.

6. Vergütung

(1) An allen vier (4) Terminen spielen die jeweiligen Bands für den Hut. Für das Sammeln des Hutgeldes ist die Band selbst verantwortlich. Die Duisburg Kontor GmbH sichert jeweils eine Hutgarantie von 250,00 EUR zu. 

(2) Sollte der Wert im Hut unter der Garantie liegen, wird DK nach Rechnungstellung die Summe von bis zu maximal 250,00 EUR nach Erhalt der Rechnung sowie einer Titelliste für die GEMA auf das angegebene Konto überweisen. 

(3) Die Hutsumme muss nach der Spielzeit unter Aufsicht der Veranstaltungsleitung gezählt werden.

7. Einräumung von Nutzungsrechten, Rechte Dritter

Die teilnehmende Band bestätigt gegenüber DK mit Abgabe ihrer Bewerbung, Inhaber aller erforderlichen Rechte an den jeweiligen Songs zu sein. Soweit die jeweilige Band nicht alleiniger Inhaber der entsprechenden Rechte ist, versichert sie, über die erforderlichen Rechte zu verfügen. Die teilnehmende Band stellt DK von Ansprüchen Dritter frei, die gegen DK aus der Verletzung von Rechten Dritter durch die Teilnahme entstehen.

8. Datenschutz

Die bei der Bewerbung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz können der Datenschutzerklärung unter www.duisburgkontor.de/Datenschutzinformationen.

9. Vorzeitige Beendigung

DK behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Begründung und ohne Vorankündigung die Teilnahmebedingungen zu ändern, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Bandwettbewerb ganz oder teilweise zu beenden oder zu unterbrechen, wenn die ordnungsgemäße Durchführung aufgrund tatsächlicher oder rechtlicher Hindernisse nicht mehr gewährleistet ist.

10. Anwendbares Recht und Rechtsweg

Diese Veranstaltung, die Bewerbung und seine Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Duisburg, Januar 2025